Staatsanwaltschaft beschlagnahmt Nutzhanffeld
Während in Deutschland munter über die Legalisierung von Cannabis diskutiert wird, treibt der Umgang mit Nutzhanf neue absurde Blüten.
Staatsanwaltschaft beschlagnahmt Nutzhanffeld
Am letzten Dienstag im August wurde die Bauernfamilie Thomassek aus Dithmarschen (Schleswig-Holstein) unsanft von einem Großaufgebot der Polizei überrascht. Über 25 Beamtinnen und Beamte von LKA, Kripo und Polizei durchsuchten Haus und Hof mit einem einzigen Ziel: gefährliches Nutzhanf finden.
Die Familie baut Nutzhanf bereits seit Jahren mit offizieller Genehmigung, auf 3,7 Hektar Fläche, an. Trotz der Korrektheit aller Unterlagen und Voraussetzungen erfolgte die Beschlagnahmung mit voller Härte. Beschlagnahmt wurden alle Nutzhanfgüter inklusive der Felder mit den Nutzhanfpflanzen. Offiziell sanktioniert wurde die Aktion durch das Amtsgericht Itzehoe.
Die Begründung: Der nach Ernte, mitunter, hergestellte Hanftee sei geeignet ein berauschendes Gebäck herzustellen. Der Verkauf an Endverbraucher verstoße somit gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zudem sei angeblich auch der Verkauf von karamellisierten Hanfsamen als Lebensmittel strafbar.
Gleiches Recht für alle?
Während nun im Fall der Familie aus Dithmarschen mit voller Härte vorgegangen wird, hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn im Fall “Lidl” ganz anders entschieden.
Der damalige Vorfall bezog sich auf ähnliche Produkte. Auch dort wurden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verkaufs an Endverbraucher für ein vorgehen gegen Lidl genutzt. Die Firma nahm daraufhin die Produkte aus dem Sortiment. Nun hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren aufgrund mangels berechtigtem Strafbarkeitsvorwurf eingestellt.
Der Vize-Präsident des Branchenverbands Cannabiswirtschaft, Marijn Roersch van der Hoogte äußerte dazu: “Wir begrüßen die Entscheidung im Fall Lidl sehr, aber es muss gleiches Recht für alle gelten. In der Branche wächst der Eindruck, dass kleine und mittelständische Unternehmen durch Beschlagnahmen und langwierige Verfahren bis zur Insolvenz schikaniert werden, während man die Großen laufen lässt.”
Wie weiter?
Die Familie Thomassek ist mit ihrem Unternehmen “Dithmarschen Hanf” Mitglied im Branchenverband Cannabiswirtschaft. Dieser setzt sich nun für sein Mitglied ein und wird sich hierzu an die zuständigen Ministerien in Schleswig-Holstein und auf Bundesebene wenden. Auch der Rechtsanwalt der Familie, Dr. Ferdinand Weis hat bereits angekündigt Rechtsmittel gegen die Beschlagnahmung einzulegen.
Gemessen an der Neuartigkeit eines solchen Vorgehens gegen offiziell sanktioniert Nutzhanfbauern ist es eine berechtigte Frage wie es für alle Betroffenen weiter geht. Dieses Verfahren wäre, im Alleingang, dazu fähig einen gefährlichen Präzedenzfall zu schaffen und somit weiteren Bauern Probleme zu bereiten. Auch ganz andere Zweige des Handels mit Nutzhanf könnten betroffen sein.
In Zeiten in denen die Legalisierung von Cannabis zum Freizeit-Konsum auf dem Tisch liegt, ist dies ein absolut unwürdiges vorgehen. Auch das Vertrauen der Bevölkerung in eine baldige Umsetzung der Legalisierung wird damit untergraben.
Wenn sich im Falle der Familie Thomassek etwas neues ergibt werde wir euch das natürlich wissen lassen. Bis dahin bleibt uns nur zu sagen: Ganz viel Kraft für die Betroffenen!
Quellen:
https://start.cannabiswirtschaft.de/novum-staatsanwaltschaft-beschlagnahmt-nutzhanffeld/
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/52209/5309147
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