Ludwig: Geringe Mengen als Ordnungswidrigkeit
Daniela Ludwig , die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, äußerte zum wiederholten male sie strebe an den Besitz von bis zu 6 Gramm Cannabis nicht mehr strafrechtlich verfolgen zu wollen. Doch aufgepasst das bedeutet nicht automatisch auch eine Straffreiheit.
Ordnungswidrigkeit Fluch oder Segen?
Die Diskussion um eine Entkriminalisierung von Cannabis läuft wie ihr wisst schon eine Weile. Einer der diskutierten Vorschläge ist das herabstufen des Besitzes geringer Mengen Cannabis zu einer Ordnungswidrigkeit.
Aktuelle Regelung
Die Festlegung der geringen Mengen ist aktuell Sache der Länder. So ergibt sich ein kunterbunter Flickenteppich aus Regelungen z.Bsp: Berlin 15 Gramm, Bayern jedoch nur 6 Gramm. Der Besitz geringer Mengen kann theoretisch Straffrei ausfallen mit einer Anzeige und einem eröffneten Verfahren muss aber gerechnet werden. Ob dieses Strafverfahren dann auch bis zum bitteren Ende ausgespielt wird liegt im Ermessenspielraum der bearbeitenden Staatsanwaltschaft. Diese dürfen die Verfahren einstellen wenn “die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt”. In der Konsequenz werden Verfahren eingestellt aber auch oft mit aller Härte vollzogen, auch bei sehr geringen Mengen. Daniela Ludwig möchte diesen Wust an Regelungen gerne vereinheitlicht sehen mit einheitlichen Werten. In diesem Fall bis zu sechs Gramm Cannabis.
Ordnungswidrig sinnvoll?
Somit wäre die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit zumindest auf den ersten Blick eine kleine Verbesserung. Personen die mit einer geringen Menge angetroffen werden könnten dann strafrechtlich nicht mehr belangt werden. Dies bedeutet aber keine Straffreiheit denn Ordnungswidrigkeiten werden im Normalfall mit einem Bußgeld belegt. Auch auf die eventuelle Einstellung könnte man dann nicht mehr spekulieren, da eine Ordnungswidrigkeit kein Strafverfahren nach sich zieht. Einzig der Opportunitätsgrundsatz könnte dann für betroffene Personen hilfreich sein. Dieser besagt das: “die Verfolgungsbehörde – grundsätzlich anders als Polizei und Staatsanwaltschaft im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren – berechtigt, von der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit abzusehen, wenn sachliche Gesichtspunkte wie z.B. geringe Schuld oder fehlendes öffentliches Interesse dies rechtfertigen.” Wir stellen also fest ein Strafverfahren findet nicht mehr statt jedoch ist es wahrscheinlich das viele Fälle die sonst eingestellt worden wären mit einem Bußgeld beleget werden.
Diese Annahme wird unterstütz durch die von Daniela Ludwig und der DPolG (Deutsche Polizeigewerkschaft) Bayern getätigten Äußerungen es ginge nicht um Legalisierung oder Straffreiheit sondern dem Gegenteil. Ein eingestelltes Verfahren sei keine Belastung für die Täter ein Bußgeld für jeden Verstoß jedoch schon. Sozusagen endlich wieder die Härte das Staates gegen Konsumierende von Cannabis.
Konsequenzen
Bei einer Änderung des BtMG in Bezug auf geringe Mengen (bundeseinheitlich) könnten auf einen Schlag jährlich bis zu 100.000 Strafverfahren entfallen. Die Polizei und Justiz würden enorm entlastet. Der Übergang zur Ordnungswidrigkeit birgt aber auch einige Risiken. Besonders repressive Bundesländer könnten durch die reglmäßig anfallenden Bußgelder erst recht motiviert werden. Der Repressionsdruck könnte sich aufgrund dessen erhöhen da weniger für den Papierkorb (Einstellung der Strafverfahren) gearbeitet wird und eine staatliche Sanktion in nahezu jedem Fall erfolgt. Der Ermessenspielraum bei Ordnungswidrigkeiten ist zudem weit höher. Liberale Bundesländer könnten weitestgehend auf die Verfolgung verzichten während andere Länder jeden noch so kleinen Verstoß ahnden. Die regionalen Unterschiede würden nicht angeglichen wie beabsichtigt sondern noch deutlich weiter auseinander driften.
Eine Frage des Geldes
Für Menschen mit höheren Einkommen könnte die Änderung sehr positiv sein da kein Verlust des Arbeitsplatzes durch ein Strafverfahren droht. Bußgeld bezahlen und fertig. Menschen mit geringeren Einkommen die nicht gleich ihren Job durch ein Strafverfahren verlieren würden wären jedoch benachteiligt. Durch die Umwandlung zur Ordnungswidrigkeit wären diese hohen finanziellen Belastungen unterworfen. Bei Zahlungsunfähigkeit würde sogar Erzwingungshaft drohen. Durch diese Lage würde sich eine soziale Ungleichheit ergeben.
Übrige Fragen
Einige Fragen bleiben in der Debatte bis jetzt unbeantwortet. Wie groß wäre diese geringe Menge? Der Vorschlag von Daniela Ludwig mit sechs Gramm findet zwar hier und da Zustimmung ist aber bis jetzt von keiner Stelle forciert worden. Warum sollten liberale Bundesländer einer Angleichung zustimmen wenn es eine Verschlechterung für die Bewohner mit sich bringt? Und natürlich welche Motivation steckt dahinter? Ist die angestrebte Lockerung eine Konsequenz des immer größer werdenden öffentlich Drucks? Oder haben die gesetzgebenden Verstanden das ein Joint moralisch nicht grundsätzlich verwerflich ist wie etwa eine Flasche Bier? Immerhin käme in unserem wunderschönen Deutschland niemand auf die Idee wegen eines Feierabendbieres ein Bußgeld zu verordnen. Falls die zweite Option der Fall sein sollte ergibt ein “bisschen” Strafe wohl garkeinen Sinn mehr zumindest nicht im Sinne einer Entspannung in der Drogen- und vor allem Cannabispolitik.