Freispruch im “Bunte Blüte”-Verfahren
Das Berliner Landgericht sprach fünf Personen der Firma “Bunte Blüte” frei. Der Vorwurf lautete: “Bandenmäßiger Handel mit Rauschgift”, wie so oft in Bezug auf CBD-Blüten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig aber eine interessanter Entwicklung mit Blick auf die CBD-Problematik.
Was war passiert?
Eigentlich sollte es “die Kultmarke aus dem Späti” werden, so zumindest dachten sich das die drei Gründer der Firma “Bunte Blüte” aus Berlin. Von Oktober 2018 bis Februar 2019 begannen sie also ihre Produkte, vorrangig CBD-Blüten, in den beliebten Spätis und Online zu verkaufen. Es dauerte leider nicht lange bis sich Ärger anbahnte. Als das Zollamt größere Lieferungen für “Bunte Blüte” aus der Schweiz und Belgien kontrollierte schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein.
Das Berliner Landgericht lehnte schon damals die Eröffnung des Verfahrens ab. Die Staatsanwaltschaft erwirkte jedoch über das Kammergericht das der Falls doch verhandelt werden musste.
Cookies und hartnäckige Staatsanwaltschaft
Der Vorsitzende Richter, Manfred Seiffe, rüffelte die Staatsanwaltschaft in der Urteilsbegründung. Die Erhebung der Vorwürfe sei völlig legitim gewesen, nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes letztes Jahr habe man allerdings an der Anklage “geklebt”.
Seiffe bezieht sich damit natürlich auf das Urteil des BGH bezüglich des Vertriebes von Hanftee. Dieser wurde von zwei Geschäftspartnern vertrieben und daraufhin zur Anzeige gebracht. Es kam zur Verhandlung, diese wurde durch einen Gutachter unterstützt der die Möglichkeiten eines potentiellen Missbrauchs zu Rauschzwecken ausloten sollte. Ergebnis: sieben bzw. neun Monate auf Bewährung und ein potentieller Missbrauch wenn man CBD-Tee in rauhen Mengen in Cookies verbackt. Wie Realitätsfremd dieses Urteil auch anmuten mag, es schuf die Grundlage für die Hartnäckigkeit der Staatsanwaltschaft im “Bunte Blüte” Fall.
Des weiteren äußerte Manfred Seiffe die beteiligten Richter seien fassungslos, denn die Staatsanwaltschaft verfolge zwar das kleine Kreuzberger Unternehmen aber keinen großen Player wie Lidl, DM oder gar Tankstellen. Dort findet man mittlerweile auch vermehrt Produkte die CBD beinhalten. Nach dem Legalitätsprinzip müssten auch diese Unternehmen mit dem Vorwurf des bandenmäßigen Betäubungsmittelhandels konfrontiert werden.
Freispruch = Beste Leben
So wurde nun also, entgegen der Einschäzung des Berliner Landgerichtes, der Fall “Bunte Blüte” verhandelt. Die fünf Richter unter dem Vorsitz von Manfred Seiffe hatten den Fall schon nach wenigen Prozesstagen ausverhandelt. Während die Staatsanwaltschaft Haftstrafen von bis zu drei Jahren forderte entschieden sich die Richter anders. Freispruch!
Die Strafkammer des Gerichts könne keinen subjektiven Tatvorsatz feststellen. Selbst fahrlässiges Handeln könnte man dem Unternehmen nicht vorwerfen, immerhin sei es doch deutlich billiger Cannabis zu konsumieren, statt auf Blüten oder Tee zurückzugreifen der extrem viel weniger potent ist.
Alle fünf Angeklagten hatten im Prozess immer wieder beteuert das sie davon ausgegangen sein ihre Produkte entsprächen absolut dem gesetzlichen Rahmen. Verteidiger Peter Zuriel äußerte sich folgendermaßen dazu: “Der Unternehmer hat sich sogar Gutachten in der Schweiz eingeholt und war der festen Überzeugung, dass das legal ist, dass also ein Rausch ausgeschlossen ist.” Auch ein Gutachten des Landeskriminalamtes (LKA) findet sich in der Akte, so Zuriel weiter. Der Ersteller des Gutachtens drückte sich so aus, das ein Rausch mit den vorliegenden Produkten eher unwahrscheinlich sei. “Nur der Bäckermeister der Brownies kommt eben zu einer anderen Meinung.”
Ende gut, alles gut?
Auch wenn das Urteil als sehr positiv gewertet werden sollte, ihr Geschäftsmodell gaben die fünf Männer mit beginn des Strafverfahrens auf. Ab April wollen zwei der Beteiligten sich in einem neuen Feld betätigen: ein Donut-Laden. Wohl aber ohne die Beteiligung etwaiger CBD- oder gar THC-haltiger Rohstoffe.
Auch wenn für die “Bunte Blüte” das Thema durch ist, für alle anderen ist das Urteil natürlich als positives Signal zu werten, da es einen glatten Freispruch in dieser Form noch nicht gab. Es bleibt gespannt abzuwarten ob die Staatsanwaltschaft noch in die Revision gehen möchte.
Quellen:
- Deutscher Hanfverband https://hanfverband.de/
- rbb24: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/03/berlin-landgericht-freispruch-handel-cannabisprodukte.html
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