Europ. Gerichtshof stellt fest: CBD ist keine Droge

Europ#ischer Gerichtshof CBD keine Droge

Europ. Gerichtshof stellt fest: CBD ist keine Droge

Der europäische Gerichtshof (EuGH) stellte gestern, am 19.11.2020 in Sache C-663/18 unmissverständlich fest: CBD ist keine Droge. Aus Cannabis hergestelltes Cannabidiol kann nicht als Suchtstoff im Sinne des Einheitsübereinkommens der UN von 1961 eingestuft werden, da es ganz offensichtlich keine psychotrope Wirkung oder schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat.

Der lange Weg zurück in die Legalität

Zuletzt hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, CBD gem. des Einheitsabkommens der UN von 1961 als Suchtstoff zu klassifizieren und hatte alle Zulassungsanträge als Novel Food abrupt gestoppt, da ihrer Auffassung nach, CBD als Suchtstoff/Betäubungsmittel einzustufen sei und ein Suchtstoff/Betäubungsmittel nicht auch Lebensmittel sein könne. Auch wenn das Urteil noch nicht vorliegt, so kann man jetzt schon davon ausgehen, dass es weitgehende Auswirkungen auf den Cannabis-Verarbeitenden Markt haben wird.

Insbesondere die Pharmaindustrie hatte aufgrund der drohenden Einstufung zuletzt auf synthetisches CBD gesetzt. Die Entscheidung des EuGH dürfte nun zu einem Ruck zurück zur natürlichen Cannabis Pflanze führen. Da der EuGH feststellt, dass aus Cannabis gewonnenes CBD keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu haben scheint, wird auch weitgehend der Weg für eine Zulassung von CBD als neuartiges Lebensmittel durch die Europäische Kommission nun wieder geebnet.

Langer Kampf – glückliches Ende

Vor allem Antonin Cohen, dem Gründer und Geschäftsführer von Harmony haben wir diesen Sieg zu verdanken. Sechs Jahre lang kämpfte Cohen in diesem Rechtsstreit nun vor dem EuGH. Begonnen hatte alles mit KanaVape, dem damals ersten CBD Verdampfer. 2014 hatte Cohen diesen auf den Markt gebracht. Ein erstes Interview mit Antonin Cohen findet ihr hier!

Nun, da der EuGH fest gestellt hat, dass aus Cannabis gewonnenes CBD nicht als Suchtstoff im Sinne des Einheitsübereinkommens von 1961 einzustufen ist, dürfte insbesondere der Weg für die Zulassung von CBD als neuartiges Lebensmittel durch die Europäische Kommission wieder frei sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass der CBD Markt sich nun öffnen und ein Vertrieb von CBD-Produkten auch als Lebensmittel wieder möglich wird, ist wahrscheinlich. Die anstehenden Zulassungsverfahren müssen wieder aufgenommen und durch die Kommission bestätigt werden.

Auf den Vertrieb von CBD-Blüten und CBD-Tees hat diese Entscheidung des EuGH leider erst einmal keine unmittelbaren Auswirkungen. Hierzu wird der Bundesgerichtshof in nächster Zeit zu entscheiden haben.

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