Eckpunkte für Cannabis Legalisierung vorgestellt
Am gestrigen Tag, 26.10.2022, stellte der Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf einer Pressekonferenz das Eckpunktepapier der Ampel-Koalition zur Cannabis Legalisierung vor. Einige Punkte fallen überraschend positiv auf, wie immer ist aber natürlich auch Kritik angebracht.
Eine Übersicht
Hier haben wir für euch mal die wichtigsten Eckpunkte der Cannabis Legalisierung in Kürze zusammengefasst:
- Cannabis und THC zukünftig nicht mehr als BTM klassifiziert
- Produktion /Lieferkette /Vertrieb in lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmen zugelassen
- Besitz zwischen 20-30 Gramm zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum sollen straffrei ermöglicht werden
- Privater Anbau im begrenzten Rahmen möglich (bis zu 3 blühende weibliche Pflanzen)
- Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren sollen bei Inkrafttreten des Gesetztes straffrei beendet werden
- Vertrieb von Cannabis Produkten mit Alterskontrolle in Fachgeschäften und ggf. Apotheken
- Altersgrenze wird auf das vollendete 18 Lebensjahr festgelegt (ggf. THC-Obergrenze unter 21 Jahren)
- Werbeverbot für Cannabis Produkte
- Festlegung von Vorgaben zur Reinheit und Qualität
- Cannabis soll einen extra Steuersatz bekommen
- Aufklärungs- und Präventionsangebote sollen ausgebaut werden
Das liest sich ja durchaus alles mal gar nicht so verkehrt. Das Papier beinhaltet natürlich noch deutlich mehr, keine Sorge wir verlinken euch das hier, dann könnt ihr euch selbst ein Bild der Lage machen. Wie weiter oben bereits angesprochen ist natürlich auch in dem Eckpunktepapier nicht alles ein Grund zum jubeln.
Der Teufel steckt im Detail
So ein Detail ist z.Bsp. das Thema Anbau im privaten Rahmen, dessen Aufnahme in die Eckpunkt durchaus erst mal positiv zu werten ist. Bei dem Vorhaben das bis zu drei blühende Pflanzen erlaubt sein sollen stellt sich jedoch die Frage wie das mit der maximalen Besitzmenge von 20-30 Gramm vereinbar sein soll. Wer von euch mit dem growen Erfahrung hat der wird sicherlich bestätigen können das im Normalfall allein eine Pflanze deutlich mehr abwirft. Ob das überhaupt im privaten Raum kontrolliert werden kann ist auch nochmals eine ganz andere Frage, daraus dürften sich einige interessante Probleme ergeben.
Ein weiterer Kritikpunkt dürfte natürlich das Thema CBD-Blüten sein dieses ist natürlich für uns besonders von Relevanz. Die Passage dazu im Eckpunktepapier der Cannabis Legalisierung als dürftig zu bezeichnen erscheint uns angebracht. Dort ist die Rede von einer Anhebung auf maximal 0,3% THC Obergrenze ab dem 1.1.2023 und eine Anmerkung das ggf. besondere Regelungen getroffen werden müssen. Das ist natürlich keine sonderlich konkrete Antwort auf die starke Problematik die wir aktuell mit CBD-Produkten haben. Auf der Kehrseite wenn Cannabis und THC von der BTMG-Liste gestrichen werden, gibt es dann noch solche Späße wie einen “p0tentiellen” Rauschmissbrauch? Oder sieht die Politik dann mal ein das diese Annahme völlig an der Realität vorbei geht?
Führerschein Problem und um Erlaubnis fragen
Das Thema rund um die Führerschein Problematik wird leider auch eher am Rande behandelt. Bis jetzt ist dort nur zu lesen das die Situation unklar ist und mit keinem Wort wird erwähnt das eine Erhöhung des, aktuell lächerlich geringen, Grenzwertes vorgesehen ist. Kritik hierfür kommt aus den verschiedensten Bereichen der Legalisierungs Befürworter. Auf der einen Seite Freizeitkonsum erlauben auf der anderen Seite jedoch alles beim alten lassen? Falls das der Fall wäre dürften einige Menschen trotz erlaubten Konsum ihre Fahrerlaubnis verlieren wenn weiterhin nur auf den minimalst Nachweisbaren Wert getestet wird. Dieser gibt natürlich nach wie vor keine Aussage über die Fahrtüchtigkeit, da sich die Abbauprodukte sehr viel länger nachweisen lassen als tatsächliche Beeinträchtigungen der Fahrtauglichkeit.
Das Vorhaben der Bundesregierung würde im Detail gegen einige Gesetze auf Internationaler und EU-Ebene verstoßen. Besonders hervorzuheben wäre hierbei das VN-Übereinkommen gegen den Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen von 1988 zu erwähnen. Um einem möglichen Strafverfahren vorzubeugen gedenkt die Ampel-Koalition die Idee einer Cannabis-Legalisierung dem EuGH und der EU-Kommission (Europäischer Gerichtshof) vorzulegen. Dort wäre dann aber natürlich Tür und Tor geöffnet für alle ewig gestrigen in der EU-Kommission und deren Mitgliedstaaten, die dort durchaus vertreten sind. Ein solches abgeben der Verantwortung sehen wir durchaus kritisch. Auch ein Umschwenken auf eine Legalität durch Eigenanbau lehnt die Bundesregierung ab. Laut dem Eckpunktepapier würde die Ampel auf diese Weise hinter dem Auftrag des Koalitionsvertrages zurückbleiben.
Zuckerbrot und Peitsche
Wir sind trotz der Kritik weiter oben durchaus positiv vom Eckpunktepapier der Cannabis Legalisierung überrascht. Alleine die Idee eines Eigenanbaus erschien vielen als eine absolute Utopie in deutschen Landen. Die Beendigung von noch offenen Strafverfahren, zugunsten der Angeklagten, bei Inkrafttreten des Gesetzes ist auch eine durchaus positive Wendung. Die bei dem Leak vor ca. zwei Wochen befürchtete THC-Obergrenze wurde, außer ggf. für Menschen zwischen 18-21, komplett gestrichen.
Die Streichung von Cannabis aus dem BtMG ist natürlich die aller wichtigste Änderung und mal mindesten seit 1929 (Einführung “Opiumgesetz”) überfällig! Ein straffreier, wenn auch begrenzter, Umgang mit THC-haltigen Material muss für mündige Bürger möglich sein. Die Realität zeigt ja jetzt schon das der Konsum von Hanfprodukten überall ist. Des weiteren zieht er sich durch alle Teile der Bevölkerung.
Wir warten gespannt ab in welche Richtung sich das ganze weiter entwickelt. Natürlich appellieren wir auch an die zuständig EU-Kommission, winkt das durch! Cannabis Normal statt Cannabis Krimi! Wir werden euch auf dem laufenden halten. Bis dahin macht es gut!
Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/kontrollierte-abgabe-von-cannabis-eckpunktepapier-der-bundesregierung-liegt-vor.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/Kabinettvorlage_Eckpunktepapier_Abgabe_Cannabis.pdf
https://hanfverband.de/nachrichten/pressemitteilungen/wo-kein-wille-ist-verbaut-sich-der-weg
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