Deutschland und der Weg zur Legalisierung

Deutschland und der Weg zur Legalisierung

In 2019 wurden erste Lockerungen vorgenommen, um den Zugang zu medizinischem Cannabis für Patienten zu erleichtern. Die Diskussionen über die vollständige Legalisierung von Cannabis haben 2020 zugenommen. Viele Experten für Suchtmedizin und Ökonomie sind der Ansicht, dass die Kriminalisierung nicht nur nicht mehr zeitgemäß ist, sondern auch eine Verschwendung von Ressourcen darstellt. Die Legalisierung von Cannabis hat das Potenzial, neue Einnahmequellen für die staatlichen Haushalte zu schaffen, da der Cannabismarkt eine große Nachfrage aufweist. Darüber hinaus ermöglicht eine Legalisierung eine bessere Kontrolle des Marktes und schafft dadurch ein sichereres Konsumerlebnis. Zudem könnten Steuergelder, die aufgrund der Kriminalisierung an den Schwarzmarkt gegangen sind, an den Staat fließen, um die verbesserte Regulierung zu finanzieren. Trotz der vielen positiven Aspekte ist die Debatte über die Legalisierung von Cannabis in Deutschland noch nicht abgeschlossen. Es wird jedoch zunehmend wahrscheinlicher, dass eine Legalisierung in Zukunft auf breiter Basis stattfinden wird. 

Nach dem es jetzt einige Zeit eher ruhig um das Thema Cannabis Legalisierung in Deutschland war kommt nun wieder Bewegung in die Sache. Die Ampel einigt sich auf ein zwei Säulen Modell. Wie dieses nun genau aussehen soll werden wir euch hier auseinander legen.

Das CARe Modell

Die angestrebte vollständige Legalisierung von Cannabis in Deutschland wie sie die Ampel-Koalition ursprünglich angekündigt hatte ist nach Gesprächen mit Brüssel wohl erst mal vom Tisch. Wo und wie genau diese Gespräche abgelaufen sein sollen ist leider nicht näher in Erfahrung zu bringen. Bis heute wurde der EU-Kommission kein konkretes Gesetz vorgelegt somit wurde sich auch nicht offiziell dazu geäußert. Dieses Ergebnis war leider abzusehen und wurde auch von verschiedenen Gruppierungen und Einzelpersonen immer wieder in der Debatte angesprochen.

Stattdessen wurden nun am 12.04.23 neue Eckpunkte vorgestellt die eher einer “Light”-Variante entsprechen und den Grundstein für eine spätere vollständigere Legalisierung legen sollen.

Das neue Konzept nennt sich “Zwei Säulen Modell” und setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

Club Anbau & Regional Modell (CARe)

Es sei erwähnt das dies folgenden Infos natürlich noch mit Vorsicht zu genießen sind da aktuell noch kein konkreter Gesetzesentwurf vorliegt. Dieser soll zeitnah, noch im April, eingereicht werden, auch dazu gibt es widersprüchliche Angaben.

Säule I

Doch was sind denn nun genau die neuen Vorhaben der Ampel zum Thema Legalisierung? Nun zuerst soll möglichst zeitnah die erste Säule des CARe Modells in Kraft treten. Diese beinhaltet den Nicht-Kommerziellen Anbau von Cannabis sowohl im privaten Rahmen als auch in Anbau-Clubs. Dazu nun die wichtigsten Punkte in Kürze und ggf. mit Anmerkungen zusammengefasst:

Führerscheinthematik und Amnestie

Die neuen Eckpunkte fallen beim Thema Führerschein leider wieder sehr dürftig aus. Es wird ganz simpel drauf verwiesen das die Grenzwerte unter Hinzuziehung der Fachgremien überprüft werden soll. Das heißt leider an der Front nichts neues und bleibt weiterhin sehr unklar.

Es soll ermöglicht werden schon bestehende Verurteilungen auf Antrag aus dem Bundeszentralregister löschen zu lassen. Dies bezieht sich aber nur auf Delikte die im Rahmen der Säule I legal werden sollen (s. Abschnitt “Privater Eigenanbau), Delikte darüber hinaus werden davon nicht betroffen sein. Auch offene Ermittlungs- und Strafverfahren, die sich innerhalb der neuen Parameter bewegen, sollen bei Inkrafttreten beendet werden.

Privater Eigenanbau

Für den privaten Anbau und Besitz ist das ganze recht simpel gehalten. Bis zu max. drei weibliche blühende Hanfpflanzen sollen, pro volljähriger Person, erlaubt sein. Diese sind vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Auch das mitführen von bis zu 25 g, für den Eigenkonsum, in der Öffentlichkeit soll straffrei bleiben. Privat zuhause soll es möglich sein eine “Jahresernte” von bis zu drei Pflanzen (die Rede ist von getrocknetem Material) einzulagern. Darüber hinausgehende Mengen und der Handel stehen wohl weiter unter Strafe. Unklar ist auch wie es denn bzgl. der Abgabe bzw. des Verschenkens an Freunde, Familie, Bekannte etc. aussieht. Der Konsum in der Öffentlichkeit soll erlaubt sein, Ausnahmen beinhalten nähe zu Schulen, Kitas und bis 20 Uhr Fußgängerzonen.

Nicht Kommerzielle Clubs

Die nächste mögliche Option an legales Cannabis zu kommen soll der Anbau in Clubs/Vereinen sein. Diese können nur von einer natürlichen Person gegründet werden deren Zuverlässigkeit überprüft wurde. Wie genau diese Überprüfung aussehen soll dazu äußert sich das Eckpunkte Papier bis dato nicht. Die Anbauclubs sollen strengen Gesetzlichen Regularien unterliegen, diese wurden zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht. Die Zulassung und Überwachung der Clubs soll durch die Landesbehörden erfolgen. Unter anderem sollen Mengen, Qualitäts- und Jugendschutz durch Besuche vor Ort und Stichprobenkontrollen erfolgen.

Allgemeines

Die Mitgliedschaft in einem solchen Anbauclub wird nur für Personen über 18 Jahren und mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland möglich sein. Eine Mitgliedschaft in mehreren Clubs soll untersagt werden. Das angebaute Cannabis des Vereins solle der Bedarfsdeckung für die Mitglieder dienen, dazu soll es eine Berichts- und Dokumentationspflicht über die geernteten und abgegebenen Mengen geben. Hierbei greift wieder die Kontrolle durch die Landesbehörden. Abgegeben werden darf das geerntete Cannabis an Mitglieder nur in Reinform (Blüten oder Harz) auch die Menge ist begrenzt: max. 25 g am Tag und max. 50 g im Monat, eine Ausnahme hierzu gilt für Personen unter 21 Jahren diese dürfen nur max. 30g im Monat erhalten. Zusätzlich soll es für diese Altersgruppe auch eine Begrenzung des maximalen THC-Pronzentanteils geben. Der Im- und Export von Cannabis soll nicht erlaubt werden.

Der Konsum von Cannabis in den Räumlichkeiten der Clubs soll untersagt sein, ebenso wie die Ausgabe anderer Genuss- und Rauschmittel (z.Bsp. Tabak, Alkohol).

Anbau

Der Anbau selbst darf durch die Mitglieder oder Angestellten des Vereins erfolgen, eine Vergabe an externe dritte soll untersagt werden. Die Erstbeschaffung von Saatgut für die Vereine soll ermöglicht werden, ein Möglichkeit des Imports aus von Saatgut anderen Ländern wird eventuell möglich sein. Vom Verein produzierte Samen und Stecklinge dürfen an Mitglieder abgegeben werden auch hier gibt es wieder eine Begrenzung: max. sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Mitglied und Monat. Ob eine Abgabe von Samen und Stecklingen ,für den privaten Eigenanbau, an Nicht-Mitgliedern möglich sein wird ist noch nicht klar. Auch für den Anbau gelten Regularien die sich vor allem auf die Untersagung von Beimengungen und Zusatzstoffen beziehen (z.Bsp. kein Tabak, Aromen, synthetische Cannabinoide).

Sicherheit & Jugendschutz

Um die Sicherheit und den Jugendschutz zu gewährleisten sollen verschiedene Konzepte angewendet werden. Zunächst wie oben bereits erwähnt eine strikte Alterskontrolle (Mindestalter 18 Jahre). Es soll Auflagen zum Thema Jugendschutz und Prävention geben unter anderem eine Benennung von Beauftragten innerhalb des Vereins für die entsprechenden Themenkomplexe (Sucht, Prävention, Jugendschutz) welche nachgewiesene Sachkenntnisse benötigen. Zusätzlich soll es verpflichtende Kooperationen mit den lokalen Suchtpräventions- und Beratungsstellen geben. Und auch für die Clubs gilt ein Mindestabstand zu Schulen, Kitas und ähnlichem, wie weit dieser ausfällt ist bis dato nicht näher spezifiziert. Zusätzlich sollen Maßnahmen wie einbruchsichere Räumlichkeiten und eine Umzäunung den unbefugten Zugriff und Zutritt verhindern.

Säule II

Die zweite Säule besteht aus einem Modellprojekt das die Auswirkungen einer staatlich kontrollierten Lieferkette für Cannabis erproben soll. Unternehmen soll hierbei ermöglicht werden Produktion, Vertrieb und Abgabe, an Fachgeschäfte, durchzuführen.

Alle diese Schritte benötigen eine Lizenz, wie genau die Vergabe aussehen soll ist noch zu klären. Insbesondere soll aber ein Augenmerk darauf gelegt werden das potentielle Lizenznehmer Sachkenntnis, Zuverlässigkeit und ausreichende Bonität vorweisen können. Die Laufzeit der Lizenzen soll befristet sein und eine Gebühr kosten, wie hoch diese ausfallen soll ist aktuell noch unklar. Zeitlich ist das ganze Projekt erst mal für fünf Jahre angesetzt und soll währenddessen wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Hierbei geht es vor allem um die Auswirkungen auf Gesundheits- und Jugendschutz. Auch die Schwarzmarktsituation ist Gegenstand des Interesses, da es eines der höchsten Ziele der Ampel-Regierung beim Thema Legalisierung ist diesen trocken zu legen. Die Ergebnisse des Modellprojekts werden europäischen Partnern und der EU-Kommission zur Verfügung gestellt.

Wo genau diese Modellprojekt stattfinden ist zum aktuellen Zeitpunkt unklar. Es gilt der sogenannte “Opt-In” Ansatz, d.h Kreise und Städte der verschiedenen Bundesländer können freiwillig teilnehmen, die genauen Einzelheiten und Voraussetzungen sind hierbei noch zu klären.

Wann Legalisierung?

Bezüglich des weiteren zeitlichen Ablaufes gibt es unterschiedliche Angaben. Es wurden verschiedene, nicht näher datierte, Zeitpunkte für das konkrete Vorlegen eines Gesetzesentwurfs genannt. Der allgemeine Ton ist aber das dies möglichst zeitnah erfolgen soll. Die Bundesregierung will den ersten Arbeitsentwurf zur Säule I noch im April vorlegen. Abhängig von der darauffolgenden Abstimmung innerhalb der Regierung soll der konkrete Gesetzesentwurf dann noch vor der Sommerpause 2023 dem Kabinett vorgelegt werden. Ziel ist es die Säule I mit allem drum und dran noch im Jahr 2023 in Kraft treten zu lassen.

Die Vorlage das Entwurfs zur Säule II soll nach der Sommerpause erfolgen. Diese Säule ist im Gegensatz zu Säule I aller Voraussicht nach eine Pflicht zur Notifizierung gegenüber der EU-Kommision. Dies bedeutet das ab Zeitpunkt der Notifizierung eine dreimonatige Frist gilt in der das Gesetz nicht verabschiedet werden darf. Falls die Kommission oder ein EU-Mitgliedsstaat eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben verlängert sich diese Frist auf sechs Monate. Zusätzlich muss die Bundesregierung auf eine etwaige Stellungnahme reagieren. Einen wirklichen konkreten Zeitplan für Säule II zu nennen ist daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.

Ein paar letzte Worte

So nun habt ihr mal einen ganzen Berg Informationen bekommen, wir haben uns dabei bemüht möglichst sachlich zu bleiben. Nicht jedes noch so kleine Detail zur Legalisierung hat es in unseren Beitrag geschafft, das würde hier völlig den Rahmen sprengen. Für alle die ein tieferes Interesse an der Thematik haben ihr findet das Eckpunktepapier vom 12.04. und den Link zum FAQ des Bundesgesundheitsministeriums weiter unten bei den Quellen.

Es ist höchst interessant zu sehen das die neuen Ansätze zum Thema Legalisierung zu großen Teilen unkommerziell sind und somit die erhofften hohen Steuereinnahmen für den Staat erst mal ausbleiben. Daraus könnte man schließen das es eben nicht nur um den großen Gewinn geht, sondern die Sicherheit der Konsumenten und ein Umdenken in der Drogenpolitik eventuell doch im Vordergrund steht. Ob sich das so bewahrheitet wird wohl erst die Umsetzung der angestrebten Projekte zeigen.

Ebenfalls etwas verwunderlich ist der Ansatz Anbau Clubs zuzulassen, dabei aber den sozialen Aspekt des Konsums außen vor zu lassen. Stattdessen ist der Konsum in der Öffentlichkeit, mit Einschränkungen, erlaubt. Dies erscheint etwas konträr zum angestrebten Jugendschutz und vor allem der Maßnahmen zur Suchtprävention. Diese wären aus unseren Augen deutlich eher gegeben wenn ein Konsum in den Clubs stattfinden könnte. Dort wäre es deutlich einfacher andere Mitglieder auf einen eventuellen problematischen Konsum anzusprechen.

Auch wenn die neuen angekündigten Säulen weit hinter dem ursprünglichen Vorhaben der Bundesregierung zurück bleiben ist dies doch als ein durchaus positiver Fortschritt in der Drogenpolitik zu bewerten. Wir halten uns mit dem Jubel aber trotzdem zurück bis die ganze Sache tatsächlich auch funktioniert. Bis dahin bleibt wie immer nur abwarten und Tee trinken. Wir halten euch auf dem laufenden.

Bis dahin wünschen wir euch eine wunderschöne Zeit, macht es gut und 420 lodere es!

Quellenangaben

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Cannabis/Eckpunkte_2-Saeulenmodell_Cannabis.pdf

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-genuss-cannabis.html#collapse-control-6379

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