CBD Öl – Nicht zum Verzehr geeignet?

CBD nicht zum Verzehr geeignet?

CBD Öl – Nicht zum Verzehr geeignet?

CBD Öl – Beipackzettel – seltsame Gebrauchsanweisungen

Vor allem in den vergangenen Monaten finden sich immer mehr CBD Produkte auf dem Markt, die auf ihrer Umverpackung, oder im Beipackzettel plötzlich seltsame Gebrauchs- bzw. Nicht-Gebrauchsanweisungen abdrucken. Das verwirrende dabei ist, dass es sich eigentlich immer um qualitativ hochwertige CBD Präparate handelt. Beiläufig wird erwähnt, dass dieses CBD Öl nicht zu Verzehr geeignet ist. Kaum verwunderlich, dass Käufer und Konsument Bauklötze staunen, wenn sie diesen Hinweis entdecken. Doch was hat es damit auf sich? Wieso etikettieren auch namhafte Hersteller aus Deutschland und Europa plötzlich ihre Produkte um, weisen sie als Aromaöle, oder als Präparat für Zahnhygiene, oder gleich als überhaupt nicht zum Verzehr geeignet aus? 

Kein Novell Food dank Kaltpressung!

Der Streit darum, was denn nun unter den CBD Präparaten zu den sog. Novel Foods gehört oder nicht, nimmt stellenweise interessante Formen an. CBD Vital gehört zu den ersten Erzeugern, die nun ein Bio Vollspektrum Öl auf den Markt gebracht haben, das nach den Kriterien aus Brüssel, auf jeden Fall kein Novel Food ist. Nicht extrahiert, sondern kalt gepresst – so wie das unsere Vorfahren vor hunderten von Jahren auch schon gemacht haben – ist das Ursprungsöl. Damit kann es alleine aufgrund seines Herstellungsverfahrens von sich behaupten, kein neuartiges Lebensmittel zu sein.

CBD Öl Ursprung Intense - Vollspektrum CBD Öl von CBD Vital

Die zwei großen Hürden
für CBD Produkte

In Deutschland, wie auch in ganz Europa, müssen CBD Präparate zwei entscheidende Hürden meistern, um überhaupt im Markt präsent sein zu können.

Die erste Hürde: CBD Produkte, ob das nun Isolate, Öle, Vollspektral Öle, Kapseln, Aromaöle, oder was auch immer sind, dürfen einen zulässigen Höchstwert an THC nicht überschreiten. Dieser THC Wert liegt in Deutschland bei 0.2%. Im benachbarten Österreich bei 0.3%, in anderen EU-Mitgliedsstaaten auch gerne mal bei 0.0%. Überwindet ein Präparat diese magische Grenze, dann wird es in Deutschland als Verstoß gegen das BtMG gewertet, vom Markt genommen und  vermutlich auch strafrechtlich verfolgt. Diese Grenze kann unter Umständen auch schnell überwunden werden, wenn ein CBD Produkt, z.B. ein hochwertiges CBD Öl, den “Fehler” begeht und eine Dosierempfehlung auf der Packung führt. Dann wird kontrolliert, ob bei Einhaltung dieser Dosierempfehlung auch auf keinen Fall der Grenzwert der EFSA (der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit) von 1µg lta -9- THC pro kg Körpergewicht überschreitet. Ist das der Fall, wird das Produkt umgehend als “gefährlich” klassifiziert und wird von den Kontrollbehörden aus dem Verkehr genommen.

Aber mit dieser einfachen 0.2% Grenze ist es aber leider noch nicht getan. Die zweite Hürde: Offiziell sind CBD, oder alle anderen Arten von Hanfextrakten, oder Nahrungsmitteln die mit CBD “ergänzt” wurden (z.B. Kaugummis, Kekse, Drops, usw.), in Deutschland nicht verkehrsfähig. Das bedeutet ganz streng genommen, dass kein CBD Präparat als Nahrungsmittel, oder Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden darf. Passiert aber. Auch gibt es CBD Kaugummis, oder CBD Lollis. Darf es aber eigentlich nicht. Trifft ein strenger Kontrolleur auf ein solches Produkt, wird der Händler angewiesen, es aus seinem Regel zu nehmen und der Erzeuger kriegt eins auf die Mütze.

Dosierempfehlungen
und CBD Aromaöle

Also schauen wir uns das mit der Dosierempfehlung nochmal zusammen an. Ein bekanntes CBD Vollspektrum Öl das seit Jahren mit Bio Zertifikat und Verkehrsfähigkeitsbescheinigung (in AT) auf dem europäischen Markt vertrieben wird, empfiehlt auf seiner Umverpackung eine maximale Dosierung von 4 Tropfen am Tag. Das entspricht 0,12ml und in diesem Fall einer Menge von 59µg Delta-9-THC. Wir erinnern uns, die EFSA empfiehlt eine maximal Menge an THC/Tag von 1µg/kg Körpergewicht. Nun wie schwer aber ist denn so ein “normierter Konsument” für die deutschen Kontrollbehörden? Auf Nachfrage beim Amt erfuhr ich, dass man bei dieser Berechnung von einem 60kg schweren Mensch ausgeht. Dennoch musste dieses hochwertige CBD Öl vom Markt genommen werden. Ein Standard CBD Öl Konsument scheint für die deutschen Verbraucherschützer demnach doch wohl etws leichter als 59 kg.

Um diese Repressalien zu umgehen, etikettieren nun viele Hersteller ihre Produkte einfach um. Bevor sie auf ihre Umverpackung Blödsinn drucken müssen, wie z.B. eine Dosierempfehlung von einem Tropfen alle drei Tage oder ähnlichem, oder sich ewig mit dem Thema Novell Food herumschlagen müssen, ist ein genereller Warnhinweis eben die einfacherer Möglichkeit. Die Kompetenz ist damit auf den Konsumenten verlagert, der mit diesen Hinweisen lernen muss umzugehen.

Aus diesem Grund findest Du nun viele CBD Produkte, die entweder Aromaöl, CBD Öl zu Mundhygiene, nicht zum Verzehr geeignet, oder sonst wie heißen. Der Inhalt ist dabei weiterhin der gleiche, meist ein hochwertiges Bio-CBD Produkt, das an wirkstoffvielfallt kaum zu überbieten ist. Dennoch, es kann nicht schaden wenn Du Deinen CBD Shop des Vertrauens im Zweifel um die Laboranalysen bittest, die jeder gute Shop stets bereithalten wird.

Im Original:

Das Original der EFSA Empfehlung findest Du hier: Scientific Opinion on the risks for human health related to the presence of tetrahydrocannabinol (THC) in milk and other food of animal origin

Im Auszug

[…] Das CONTAM-Gremium gelangte aus Humandaten zu dem Schluss, dass 2,5 mg Δ9-THC / Tag, was 0,036 mg Δ9-THC / kg Körpergewicht pro Tag entspricht, der [Wert mit den] niedrigsten beobachteten Nebenwirkung [ist]. Bei Anwendung eines Gesamtunsicherheitsfaktors von 30 kann eine akute Referenzdosis (ARfD) von 1 μg Δ9 ‐ THC / kg Körpergewicht abgeleitet werden.

Zulassung von CBD als Nahrungsmittel

Nun fragst Du Dich vielleicht, wieso denn Hersteller und Erzeuger von CBD Produkten nicht einfach in den sauren Apfel beißen und sich um eine Zulassung in Brüssel bemühen? Sicher, dann wäre das Thema endlich vom Tisch. Tun sie auch. So ist das ja nicht. Etliche Anträge wurden in Brüssel eingereicht um endlich belegen zu können, dass CBD/Hanf/Cannabis Produkte sehr wohl in nennenswertem Umfang bereits vor 1997 auf dem Markt waren.

Doch was ist passiert? Statt die Zulassungsverfahren zu bearbeiten, hat Brüssel eine neue Strategie aus dem Hut gezaubert, um den Zugriff, eines selbstbestimmten Bürgers auf CBD Produkte, Einhalt zu gebieten. Seit Herbst 2020 überlegt die EU nun, CBD Produkte nicht doch allesamt als Drogen zu bewerten und damit so den gesamten Markt zum erliegen zu bringen. Wer nun Böses denkt, an Pharamgiganten, Lobbyisten, u.ä.m., der könnte vielleicht am Ende Recht behalten. Wissen aber, tun wir es zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Wo CBD drauf steht …

Wo CBD drauf steht, ist auch CBD drin. Zumindest bei allen Produkten, die wir nach ausführlicher und gewissenhafter Qualitätskontrolle in unseren Shop aufnehmen. Zu jedem unserer Produkte sind bereits online, oder können auf Wunsch Prüfprotokolle aus anerkannten Laboren angefordert werden. Bei keinem unserer Produkte wird der von der EU geforderte Maximalgehalt von 0.2% THC überschritten. Wir distanzieren uns aber ausdrücklich von jeglicher Dosierempfehlung, seitens der Produzenten, wie auch seitens von der ESFA gefordert. Zu einer seriösen Empfehlung gehört mehr, als nur das Gewicht zu berücksichtigen.

Was ist denn nun zum Verzehr geeignet?

Lasst uns mal eine Lanze für die Novel Food Verordnung brechen. So ganz unsinnig ist sie ja nun auch nicht. Immerhin gibt es ja tatsächlich eine ganze Menge “Lebensmittel” die eher nicht zum Verzehr geeignet sind. Welche das sein sollen? Nun, denke einmal an unsere immer enger zusammrückende Welt. Seit dem der Welthandel nahezu jedes Gut von einem Ende zum anderen schippern kann, tauchen nun plötzlich Insekten bei uns in den Supermärkten auf, Plastikkäse in den Kühlschränken, oder Gen-Fleisch aus China. Es ist nicht ganz doof, dieser Welle erst einmal Einhalt zu gebieten und zu prüfen, was denn da in die Regale und am Ende bei uns auf dem Tisch landet.

Um das zu prüfen hat die EU beschlossen, dass Unternehmer in eigener Verantwortung prüfen müssen, ob ihr Lebensmittel unter die Novel Food-Verordnung fällt oder nicht. Die einfachste Prüfung ist, in dem man ermittelt ob das Nahrungsmittel bereits „nennenswerte vor dem 15. Mai 1997 verzehrt wurde“.  Um da Klarheit zu haben, hat die Europäischen Kommission die Leitlinie „menschlicher Verzehr in nennenswertem Umfang“ (englisch). herausgegeben. Die Zuordnung des fraglichen Lebensmittels zu einer der dort genannten Kategorien oder die Feststellung, dass es in keine fällt, nimmt der Lebensmittelunternehmer erst einmal in eigener Verantwortung vor.

Den ganzen Novel Food Katalog, was also aktuell als Novel gilt, findest Du hier. Wenn Du in diesem Katalog nachschlägst findest Du lustige Dinge. So ist zum Beispiel Cannabis Sativa L. (aus dem die meisten CBD Öle hergestellt werden), kein Novel Food. Cannabinoide an sich aber schon ?!?!?

Body Mind Free CBD Shop Logo rund

BodyMindFree - for a healthy and happy life! Es geht kein Weg daran vorbei. Um ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Leben aus ganzem Herzen gestalten zu können, muss man selbst Hand anlegen. Das eigene Geschick aber auch für die seelische/psychische Vitalität & Gesundheit zu übernehmen, ist auch nicht viel schwerer, wie auf körperlicher Ebene mit CBD Produkten. Hierfür haben wir die BodyMindFree Akademie gegründet. Sich selbst einfach und zielführend coachen zu können und gleichzeitig den eigen Körper effektiv zu unterstützen, das ist unsere Definition von "Body Mind Free!"

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