CBD & Cannabis legal oder illegal? Der Mythos der 0.2% Grenze aus dem BtMG

CBD & Cannabis legal oder illegal? Der Mythos der 0.2% Grenze aus dem BtMG

Sind CBD Blüten mit einem THC Restgehalt unter 0.2% legal, oder illegal?

Um es kurz zu machen: die 0.2% Grenze ist ein Mythos! Überall hört man davon: CBD Blüten, bzw. Cannabisprodukte seien legal, sofern sie einen Restgehalt THC von 0.2% nicht überschreiten. Dieser Wert stammt aus dem BtMG (Betäubungsmittelgesetz) und steht im Kontext mehrerer Ausnahmeregelungen, ab wann unverarbeitete Blüten, oder Blütenbestandteile legal in Deutschland vertrieben werden können, bzw. nicht. Um es vorweg zu nehmen: Endverbraucher kommen in keiner Ausnahmeregelung des BtMG vor .

Legal oder illegal? Die 0.2% Grenze regelt das für Endverbraucher nicht!

Die aus dem BtMG stammende 0.2% Grenze, unter der CBD Produkte mit einem Restgehalt von THC angeblich frei verkäuflich seien, ist ein Mythos. Der Paragraph, aus dem dieser Wert stammt, regelt eindeutig, was, wie und ab wann THC-haltige Hanf/Cannabis Produkte verkauft werden dürfen. Dort heißt es u. A.: (1) unverarbeitete Blüten, oder Blütenbestandteile die (2) unter <0,2% THC liegen UND (3) für gewerblichen ODER wissenschaftlichen Bedarf vorgesehen sind, dürfen verkauft werden. Um es kurz zu machen, das bedeutet nach unserem aktuellen BtMG sind CBD / Cannabis-Produkte mit einem Rest-THC Gehalt nicht verkehrsfähig und dürfen auch nicht an Endabnehmer verkauft werden. Ende der Geschichte. So weit zumindest das BtMG.

Ausnahmen, Ausnahmen, Ausnahmen

CBD / Cannabis Produkte – auch mit einem geringen Restgehalt an THC – können aber auch NICHT (!) unter das BtMG fallen. Zumindest lassen sich so die Aussagen des BfR interpretieren. Das Bundesinstitut legte zu BGVV Zeiten noch Grenzwerte fest, ab wann denn ein Rausch zu befürchten sei. Diese waren ganz unterschiedlich, zwischen 0,005mg/kg und 5mg, je nach Produktgattung (Öle, Getränke, usw.). Mittlerweile hat sich der BfR an den europäischen Grenzwert angelehnt, der aktuell bei 0,07mg/kg Körpergewicht liegt. Ab dieser Grenze nimmt das Bundesinstitut nun an, ist ein Missbrauch zu Rauschzwecken möglich.

Der Umkehrschluss

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle CBD Produkte, die unter dieser Marke von 0,07 mg/kg rangieren, nicht unter das BtMG fallen und damit verkehrsfähig sind. Eine Grenze im übrigen, an die sich vor Jahren schon Hersteller von CBD Ölen halten mussten, sofern  eine Dosierempfehlung auf ihrer Umverpackung aufgedruckt war (bis die Novel Food Keule dem Thema Nahrungsergänzungsmittel sowieso den Garaus gemacht hat).

Das BfArM

Grundsätzlich ist CBD als Reinstoff dem BtMG sowieso nicht unterstellt. Das BfArM stellt dies eindeutig so fest. Aber auch Erzeugnissen, die noch einen Restgehalt an THC aufweisen, oder aus nicht ganz 100%ig verarbeitetem Nutzhanf bestehen, steht das Institut entsprechend entspannt gegenüber. Zu diesen stellt es fest:
(…) Nicht betroffen hiervon sind jedoch Zubereitungen mit verarbeitetem Nutzhanf der vorgenannten Sorten, auch wenn noch geringe aus den Pflanzenteilen stammende THC-Restgehalte enthalten sein sollten. Voraussetzung für die Abgabe an den Endverbraucher ist jedoch, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden kann. Dabei kann sich auf die Grenzwerte des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) berufen werden, sofern eine orale Aufnahme des Produktes beabsichtigt ist.

Das aktuelle Urteil des BGH

Genau an diese Einschätzung hat sich der BGH nun in seinem Urteil gegen die Hanfbar angelehnt und festgestellt, dass Cannabisprodukte / CBD Produkte mit einem Restgehalt an THC durchaus verkehrsfähig sein und an Endverbraucher abgegeben werden können, sofern zum einen der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist und zum anderen, dem Händler kein Vorsatz unterstellt werden kann.

Ein neuer Grenzwert in Sicht?

Damit wären wir also bei einer neuen Zahl. Nicht an den 0.2% aus dem BtMG sollte man sich also orientieren, vielmehr sollte man auf die 70 Mikrogramm THC (D9- oder T-THC, das ist noch die Frage) schauen, die aktuell – so scheint es zumindest – die Grenze für legal oder illegal bedeutet.

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