CBD Blüten legal? illegal? scheissegal? Die Justiz ist dran ..
Sind CBD Blüten nun legal? oder doch nicht? Die rechtliche Unsicherheit in Deutschland zum Thema CBD, besonders zum Thema CBD Blüten, ist unerträglich! Als Fachhandel für Naturprodukte und im speziellen, für qualitativ hochwertige CBD Produkte, können wir davon ein Liedchen trällern. So zählt für einen Fachhändler nicht nur die tagesaktuellen Branchen-News zu lesen, auch das Studium von Urteilen und Rechtsprechungen gehört zum Pflichtprogramm. Für unsere Kunden und selbstverständlich auch für uns als verantwortungsvolle Fachhändler, gilt es täglich aufs Neue auszuloten, wo die rechtlich sichere Seite ist. Doch wo soll das sein? Sind nun CBD Blüten legal? Ab wann sind CBD Produkte überhaupt illegal? Andauernd kommen neue, sich teilweise vehement widersprechende Signale der Justiz. Es könnte einem Schwindelig werden dabei …
Uneinigkeit der Justiz
Nicht erst ein Mal sind wir als Fachhandel mit der Justiz und der Kriminalpolizei in Berührung gekommen. Immer und immer wieder müssen wir stichhaltig und fachkundig belegen und argumentieren, dass CBD Produkte nicht illegal sind, dass man sich von diesen nicht berauschen kann und dass wir als Händler mehr als gründlich darauf achten, dass dies auch nicht geschehen kann. Das Kostet Zeit und Geld. Viel Geld.
Das regelmäßige Einfordern und Kontrollieren von Laboranalysen gehört genau so zum “daily Business”, wie am Ball zu bleiben, was die deutsche Rechtsprechung aktuell zum Thema CBD, CBD Blüten, CBD Ölen und zu den Möglichkeiten sagt, wie und ab wann man sich angeblich davon berauschen können soll, oder eben auch nicht. Rechtsmeinungen dazu, scheint es so viele zu geben, wie es Staatsanwaltschaften gibt.
Dieser “Dialog” geht nun schon seit Jahren. Staatsanwälte unterstellen den Verstoß gegen das BtMG, Händler bekunden ihre Sorgfallt in der Auswahl von Produkten, von CBD Produkten (also Nutzhanf-Produkten), mit denen bei Konsum ein Rausch – in der Regel zumindest – völlig undenkbar ist.
Ab wann es “rauscht” und wie
Diese Regel richtet sich nach einem bestimmten Wert. Dem sog. D9THC Wert. Dieser Richtwert, also die Grenze, bei der man sich angeblich berauschen können soll, hat nicht das BtmG festgelegt, sondern eher inoffiziell ein Sachverständiger in einem Verfahren in Braunschweig gegen die HanfBar festgelegt. Dieser hat in seinem Gutachten beschrieben, dass man aus einer ganzen Menge CBD Blüten sich recht gekonnt einen Muffin backen könnte, von dem man sich dann theoretisch gesehen, berauschen können soll. Also sind nur Bäcker gefährdet? Bäcker, die ohne Probleme mal 150€ für Nutzhanf ausgeben können um angeblich dadurch einen minimalen Rausch zu erzeugen? Im Ernst? Das ist ja so als ob man zwei Paletten alkoholfreies Bier trinken würde, um beschwipst zu werden.
“Unmöglich” scheint aber in Deutschland nichts zu sein. Auch wenn die UN festgestellt hat, dass Cannabis keine Droge ist, oder das EuGH deutlich urteilte, dass der Handel mit Nutzhanf in Europa völlig legitim ist. Auch wenn der BGH feststellte, dass der Verkauf von CBD Blüten dann legal ist, wenn man sich damit nicht berauschen kann. Auch wenn ein Gericht in Berlin ein Verfahren gegen Bunte Blüte überhaupt erst gar nicht mehr zugelassen hat. Auch wenn wir als Fachhandel gründlich darauf achten, dass alle CBD Produkte (weit) unter der geforderten 0.2% Grenze liegen (in der Regel sogar unter <0.1% D9THC damit dem Gutachten auch Rechnung getragen wird). Auch wenn die USA mittlerweile in den meisten Bundesstaaten Cannabis (also das “richtige” Kraut) legalisiert, die Schweiz die Pflanze für die nächsten 10 Jahre temporär, und einige andere Länder nachgezogen haben (z.B. Mexiko). Ganz egal, wo global, regional oder lokal sich Staaten, Märkte und Händler mühen, in Deutschland bleibt eines klar: Der Besitz, Konsum und Kauf von THC haltigen Nutzhanfpräparaten (und sei dieser noch so gering, fast nicht mehr messbar) ist vor allem eines: unsicher. Selbst Vollspektrum CBD Öle mit einem D9THC Gehalt von deutlich unter 0.1% wurden bei uns schon von der Staatsanwaltschaft via Ermittlungsverfahren “gerügt”.
CBD Blüten legal?
Es ist und bleibt völlig unklar, ob man als Händler dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vertrauen darf, oder dem, was das höchste deutsche Gericht zu Strafsachen, der BGH in Deutschland sagt, was Landes- und Amtsgerichte als rechtens empfinden, oder das BfR als Grenze definiert. Am Ende entscheidet jeder Staatsanwalt wie er will und wann er will. Die Folge? Imageschaden der Geschäfte, ein materieller Schaden der Händler, vor allem Verunsicherung bei den Konsumenten und Kriminalisierung aller Beteiligten. Ob damit eine neue Regierung aufräumen wird? In deren Parteiprogrammen zumindest steht es so …
Bis irgendwann einmal, auch in Deutschland, es eine einheitliche Regelung geben wird, wie denn nun mit THC-haltigen Nutzhanfprodukten umzugehen sei, wird sich ein verzerrtes Bild zeichnen. Mancherorts wird es CBD Blüten im Automaten an der Tankstelle geben, anderenorts wird man einen großen Bogen um gleich alle CBD Produkte machen. Ganz gleich wie hilfreich diese Pflanze für Mensch und Tier ist. Ganz gleich, welches Staatsorgan was verlauten lässt. Die Unsicherheit bleibt.
Geschichte mit Rattenschwanz
Aber keine Geschichte ohne Sahnehäubchen. Auch wenn einmal THC-haltige CBD Produkte offiziell nicht mehr unter das BtmG fallen, dann ist noch lange nicht alles gut. Konsumiert werden dürfen sie strenggenommen dennoch nicht. Das hat die EU geregelt. Dann nämlich fallen CBD Produkte, wie z.B. CBD Gummibärchen (ohne THC), oder CBD Schokolade, oder auch die beliebten CBD Tropfen unter die “Novel Food” Verordnung. Das bedeutet, dass sie als Nahrungsmittel, oder Nahrungsergänzungsmittel noch lange nicht in Europa zugelassen und anerkannt sind. Noch eine Hürde, die diese Produkte dann erstmal nehmen müssen. Bis dahin bleiben sie offiziell als “Nicht zum Verzehr geeignet“, oder als “Zahnpflege” Produkt, oder als Duftkissen deklariert. Eine Antwort des Marktes, die sicherlich verständlich ist, aber zu Klarheit und Transparenz auch nicht gerade beiträgt.
CBD Produkte, ob jetzt Öle, Blüten, oder Edibles haben noch einiges an Weg vor sich. Ob nun nach der Bundestagswahl 2021 mit einer roten Regierung es eine Abkürzung geben wird, das wird sich zeigen. Zum Glück ist bei alle dem aber eines sicher: Es ist Bewegung im Markt. Kunden fordern Klarheit. Händler fordern Klarheit. Verbände fordern Klarheit. Bis die Gesetzgebung an diesem Punkt aber kein Machtwort gesprochen hat, wird die Exekutive mancherorts weiter treiben, was ihr von Staatsanwälten vorgegeben wird. Was der BGH sagt, scheint diese zumindest nicht zu interessieren. Händler müssen sich weiterhin darauf einstellen, dass Staatsorgane unaufgefordert das Lager räumen und Kunden sich darauf einstellen, dass es immer wieder dazu kommen kann, das die Händler ihres Vertrauens, auf einmal nicht mehr liefern können.
Das damit Existenzen bedroht werden, Arbeitsplätze ruiniert, Hanf, bzw. CBD verunglimpft und am Ende allesamt kriminalisiert zurückbleiben, spielt keine Rolle. Lieber wird festgehalten an der seit den 1960er Jahren von den USA ausgerufenen Parole: Cannabis ist böse! Aber sind wir Deutschen wirklich derart borniert? Warum braucht ein Um- und Neudenken in Deutschland länger als in den meisten anderen Staaten der EU?
Auch die Justiz ist in der Verantwortung
Die Kriminalisierung von nicht berauschenden CBD Produkten, so wie von vielen Staatsanwaltschaften bundesweit betrieben, ist mehr als nicht nur nicht mehr zeitgemäß. Akzeptanz und Konsum von CBD Produkten in der Gesellschaft, also von Produkten die eben gerade nicht berauschen können, sind überall verbreitet. Diese Bewegung wird sich auch nicht mehr aufhalten lassen. Da CBD Kunden, vor allem aber auch Konsumenten von CBD Blüten, ja mit Recht erwarten, dass diese Produkte keinen Rausch bewirken, die gesündere, THC freie Variante, eben die legale Version von Cannabis ist, ist das Vorpreschen und zusätzliche kriminalisieren mancher Justizbehörden nicht nachvollziehbar. Es ist, als ob man alle, die alkoholfreies Bier verkaufen oder konsumieren, zu Alkoholikern abstempeln, den Führerschein entziehen und Therapier schicken würde. Das kann nicht sein.
Viele Konsumenten, gerade von CBD Blüten, wollen ja gerade das: Weg vom THC und hin zu einer nicht berauschenden, gesunden Variante. Wir Händler und die allermeisten Produzenten europaweit, achten daher peinlich genau auf die Einhaltung von Grenzwerte. Nicht nur weil der BfR das empfiehlt, nicht nur weil das BtmG das so vorsieht, nicht weil ein findiger Sachverständiger meint, man könnte mit 15gr sich nen berauschenden Muffin backen, sondern vor allem deshalb, weil unsere Kunden das so wollen!
Nichtberauschende und nach den Buchstaben des BtmG und durch die Rechtsprechung des BGH weitgehend als legale Produkte bestätigte CBD Blüten, dürfen nicht weiter kriminalisiert werden. Das hierfür nun endlich klare Richtlinien seitens des Gesetzgebers geschaffen werden müssen, ist klar. Aber nicht nur unsere neue Regierung ist jetzt am Zug, nicht nur die Politik ist m.E. hier in der Schuld jetzt zu liefern. Vor allem auch die Justiz steht in der Verantwortung. Staatsanwaltschaften und Richter sollten umsetzen, nicht nur was an weltweiter und gesellschaftlicher Bewegung längst schon Alltag ist, vor allem was vom Gesetzgeber als Ausnahme vom Cannabisverbot geschaffen wurde und der BGH mehr als deutlich bestätigt hat. Mit der 0.2% THC-Grenze hat dieser lange schon die Weichen gestellt und der BGH im März 2021 die Türen aufgestoßen und die letzte Unsicherheit im Bezug des “gewerblichen Nutzens” geklärt. Jetzt ist die Justiz dran, dass umzusetzen und die Staatsanwaltschaften das auch ernst zu nehmen!
Meine Meinung
Österreich hat eine gute Regel. Dort dürfen CBD Produkte nicht über 0.3% THC enthalten und CBD Blüten fallen unter die Rauchwaren. Fertig. Erzeuger haben Tabaksteuer zu entrichten. Bei Ungewissheit, was denn da geraucht wird, nimmt die Staatgewalt ein paar wenige Proben, analysiert und gut. Nicht wie in Deutschland, wo ganze Läden ausgeräumt und verwüstet werden. Ganz abgesehen mal von der Schweiz. Dort herrscht sogar die 1% Regel. Die Franzosen tun sich mit dem Rauchen auch schwer, dafür sind CBD Öle als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. Punkt. In Spanien gibt es gar keine Diskussion: CBD bis 0.2% THC legal. Ende der Geschichte. Luxemburg diskutiert um 30% Cannabis zu legalisieren. Also Cannabis! Nicht Nutzhanf! Und Deutschland?
Jetzt hat Deutschland gewählt. Schauen wir mal. Aber mit Parteiprogrammen und Wahlversprechen ist das ja so ne Sache. Etwas anderes steht aber zum Glück dennoch fest: Der Wind hat auf Liberalisierung gedreht. Eine Flaute ist nicht in Sicht. Glücklich also der, der Geduld hat. Traurig nur, das viele Menschen, die in CBD viel Hoffnung setzen, oftmals diese Zeit nicht haben und Händler diese massiven Repressalien finanziell irgendwann nicht mehr durchhalten.
Bis dahin wirst Du CBD Öle weiterhin als “Nicht zum Verzehr geeignet” kaufen müssen, bei CBD Blüten Dich auf Deinen Fachhandel verlassen, dass diese am besten einen Gehalt von <0.1% D9THC haben und Du Dich damit nicht berauschen kannst und bei den Edibles,… ja was soll man zu diesen wohlmöglich neuartigen Lebensmitteln wie z.B. Gummibärchen mit CBD noch sagen. Mir fällt dazu nichts mehr ein, ohne zynisch zu werden.
Weiterschauen …
Die rechtliche Situation von CBD Blüten im Einzelnen
Zur Information und ganz von Anfang an. Um das Thema mit der Legalität von Nutzhanfprodukten mit geringen, nicht berauschenden Restwerten von THC zu verstehen, muss man sich auch ein Bisschen mit der Geschichte von Cannabis vertraut machen. In dieser rechtlichen Bugwelle schwimmen auch die Vollspektrum CBD Öle, CBD Blüten und alle anderen Produkte mit einem minimalen Restgehalt von THC mit.
Die Grundvoraussetzungen für legalen Handel & Konsum mit CBD Produkten
- Vor fast 100 Jahren schwappte die Prohibitionspolitik zu Cannabis aus den USA auch nach Europa. Cannabis wurde zu einem verteufelten Kraut und gleichgesetzt mit schweren Drogen wie z.B. Heroin, oder Kokain. Davon war auch die UN noch bis vor wenigen Monaten überzeugt. Erste Ende 2020 traf sie den Beschluss, Cannabis aus dem Katalog zu streichen, bzw. herabzustufen. Zu verdanken hat man diesen Kurswechsel wohl vor allem der massiven Intervention der WHO.
- Kurz vorher, am 19.11.2020 urteilte das EuGH, dass CBD (Cannabidiol) keine Droge ist und der freie Handel in Europa damit völlig legitim sein muss. Leider schloss dieses Urteil nicht die natürlichen Extraktionen (wie Vollspektrum Öle mit einem geringen Restgehalt von THC) mit ein
- Auch der deutsche Gesetzgeber – ist schon seit Niederlegung des BtmG – nicht pauschal gegen Handel und Konsum vom Produkten, mit einem geringen Restgehalt von THC. So sieht er Cannabis in den Anlagen I zu § 1 Abs.1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Ausnahmeregelungen für Nutzhanfprodukte vor, nämlich: (1) Nutzhanfprodukte dürfen nur aus EU Saatgut hergestellt worden sein, (2) der Verkehr dient ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken, (3) der Missbrauch zu Rauschzwecken muss ausgeschlossen sein und der D9 THC Gehalt beträgt 0.2% und weniger.
Zwischenstand: Das bedeutet also für Nutzhanfprodukte, dass zum Einen die Mutterpflanze, das Cannabis, keine Droge mehr ist, der Handel mit Nutzhanfprodukten/CBD in Europa rechtens und auch in Deutschland Nutzhanfprodukte gehandelt und konsumiert werden dürfen, wenn sie unter die Ausnahmeregeln des BtmG fallen.
Und genau hier beginnen die Probleme. Noch vor wenigen Jahren war völlig unklar, was diese Ausnahmen denn im Klartext bedeuten sollen. Das führte zu kuriosen Situationen: So konnte man anfänglich z.B. CBD Produkte nur erwerben, wenn man unterschrieb, an einem wissenschaftlichen Versuch teilzunehmen, u.ä.m. Das Stichwort “gewerblicher Zweck” war nicht eindeutig geklärt.
- Daher urteilte am 24.03.2021 der Bundesgerichtshof, dass der gewerbliche Zweck durchaus dann schon gegeben ist, wenn ein Händler an einen Endabnehmer Nutzhanfprodukte verkauft, aber … Aber nur dann, wenn sichergestellt ist, dass man diese nicht zu Rauschzwecken missbrauchen kann. Diesen Missbrauch muss man vorsätzlich oder fahrlässig, also vor allem wissentlich dem Händler unterstellen können, damit der Verkauf strafbar wird und unter das BtmG fällt.
Das bedeutet, wenn der Händler (wie alle professionellen Fachhändler das tun), alles dafür tun um sicher zu stellen, dass man sich z.B. an Nutzhanf Blüten nicht berauschen kann, dann ist der Handel gem. BGH rechtens.
Was also tun wir um das sicher zu stellen? Wie kommen wir unserer Sorgfaltspflicht nach?
- Stetige Kontrolle aktueller Laboranalysen, nicht nur betreffender sondern aller Nutzhanfprodukte die wir in unserem Sortiment führen
- Wir garantieren das demnach alle Nutzhanfprodukte unseres Sortiments unter dem Grenzwert von 0.2% THC liegen und ausschließlich gewerblichen Zwecken (dem Verkauf) dienen
- Wir begrenzen die maximalen Abgabemenge, z.B. von CBD Blüten (bei uns sind das 10gr pro Woche und pro Person – s.h. AGBs) um nochmals mehr sicher zu stellen, dass ein Missbrauch nicht möglich ist (Stichwort: Brownie backen)
- Wir geben Nutzhanfprodukte ausschließlich an Personen über 18 Jahre ab
- Wir kontrollieren das alle Nutzhanfprodukte ausschließlich aus EU zertifiziertem Saatgut & Anbau stammen
Grundsätzlich kann daher ein Kunde z.B. unseres Fachgeschäfts davon ausgehen, dass wir als Händler weder vorsätzlich noch fahrlässig es billigen, Produkte im Sortiment zu haben, mit denen man sich – realistisch gesehen – berauschen kann. Auch das lassen wir uns zudem noch von unseren Zulieferern bestätigen.
Quellen:
- Urteil des Europäischen Gerichtshofs / Pressemitteilung vom 19.11.2020
- Urteil der UN: Cannabis ist keine Droge
- EU Parlament stimmt für die Erhöhung von THC im Nutzhanf
- Urteil/Pressemitteilung des BGH vom 24.03.2021: Handel mit Nutzhanf ist unter best. Voraussetzungen legitim
- Urteil des BGH download/PDF
Comment (1)
Ich muss sagen, dass mir CBD gegen vieler Meinungen gegen meine Gliederschmerzen hilft. Ich leide seit knapp 3 Jahren unter Rheuma und habe viel versucht. CBD wurde mir dann durch meine Heilpraktikerin empfohlen. Habe dann zur Probe mal was bestellt und bin froh das ich es ausprobiert habe. Verstehe auch nicht, warum in Deutschland die Gesetzgebung immer noch nicht klar ist.