Bundesgerichtshof entscheidet: CBD Blüten legal, wenn Missbrauch ausgeschlossen ist

BGH Urteil: CBD Blüten legal

Bundesgerichtshof entscheidet: CBD Blüten legal, wenn Missbrauch ausgeschlossen ist

Darauf hat der CBD Markt und tausende Endabnehmer gewartet, jetzt hat es der Bundesgerichtshof am 24.03.21 entschieden: CBD Blüten, oder Blütenbestandteile können grundsätzlich auch an Endabnehmer abgegeben werden, sofern ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.

Bundesgerichtshof urteilt: CBD Blüten und Blütenbestandteile können legal erworben werden, sofern ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist

Jetzt hat der BGH in Karlsruhe endlich das langersehnte Urteil gesprochen. Seit gut einem Jahr, seit dem die Betreiber der Hanfbar in Braunschweig in Revision gingen, hat die Hanfgemeinde auf den Richterspruch zu dieser einen Frage gewartet: Ist CBD Weed, also sind unverarbeitete Blüten oder Blütenbestandteile, illegal, bzw. ist der Verkauf nach dem BtMG geregelt, oder nicht?

Der BGH hat nun das Urteil gegen die Betreiber der Hanfbar aufgehoben und wieder zurück an die Vorinstanz gegeben. Laut Pressemitteilung des Gerichts vom 24.03.21 ist der Verkauf von CBD, bzw. Hanfblüten oder Blütenbestandteile nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wie bislang von der juristischen Literatur und Rechtsprechung ausgegangen wurde.

Endabnehmer können zu Konsumzwecken, z.B. CBD Blüten, CBD Pollinate, oder CBD Tee völlig legal käuflich erwerben, sofern ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Dieser Missbrauch zu Rauschzwecken, so urteilt das Gericht, muss auch den Vorsatz des Anbieters umfassen.

In einem Satz (vorbehaltlich der genauen Urteilsbegründung): CBD Blüten können legal vertrieben und erworben werden, solange der Händler ordentlich geprüft hat, dass man sich mit diesen CBD Produkten nicht berauschen kann. Ist das der Fall, ist Abgabe und Besitz von jeglichen, unverarbeiteten Nutzhanf-Produkten nicht vom BtMG erfasst.

Quelle: Pressemeldung BGH

Missbrauch zu rauschzwecken von CBD & Nutzhanfprodukten möglich?

Ab wann kann man sich denn nun aber an Nutzhanfprodukten berauschen, bzw. ab wann wird die Einnahme von Δ9-THC/A als zu hoch und berauschend angesehen? Was sind die Grenzwerte die es zu prüfen gilt? Ab wann ist ein CBD-/ Hanf-Produkt nicht mehr legal?

Hierzu hat das Bundesinstituts für Risikobewertung, kurz BfR, am 17. Februar 2021 eine klare Stellungnahme abgegeben und die aktuellen Grenzen für einen Missbrauch, bedingt durch die Einnahme von Δ9-THC, klar definiert.

Grundsätzlich empfiehlt die Bundesbehörde, zur toxikologischen Beurteilung hanfhaltiger Lebensmittel, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2015 abgeleiteten ARfD (Akute Referenz Dosis) von 1 Mikrogramm Δ9-THC/kg Körpergewicht (KG). Um diesen Wert zu bestimmen, scheint aus Sicht des BfR sinnvoll, den Gesamt-THC Wert heranzuziehen, also die Summe aus den gemessenen Gehalten an Δ9-THC und der Δ9-THC-Säure (Δ9-THCA).

Quelle: Download BfR Empfehlung (PDF)

Auch wenn das BfR darauf hinweist, dass “es gegenwärtig (noch) nicht möglich ist, eine wissenschaftlich belastbare allgemeingültige Empfehlungen auszusprechen, bis zu welchen Δ9-THC-Gehalten in Lebensmitteln eine Überschreitung der ARfD ausgeschlossen werden kann”, empfiehlt das Bundesamt, sich an einen Grenzwert von rund 70µg (= 0,07mg) THC zu orientieren. Damit korrigiert es die im Jahr 2000 festgelegten Richtwerte für maximale THC-Gehalte in verschiedenen Lebensmittelgruppen, wie z.B. für Getränke 0,005 mg/kg, für Speiseöle 5 mg/kg und für alle anderen Lebensmittel 0,150 mg/kg, und orientiert sich an der toxikologischen Beurteilung der europäischen Behörde (EFSA).

Weitere Infos:

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